Was 2012 von unserem Lohn und Gehalt übrig bleibt, ist wie in jedem Jahr eine Frage der Abgaben, aber auch dessen, was sich nachträglich alles von der Steuer absetzen lässt. In beiden Fällen treten zum 01. Januar 2012 neue Regelungen in Kraft, die Einfluss auf den Netto-Lohn haben können.
Für Minijobber ändert sich an ihrem Lohn und Gehalt nichts, arbeiten sie doch, ohne selbst sozialsteuerliche Abgaben leisten zu müssen. Für die Arbeitgeber dagegen werden Minijobs tatsächlich teurer. Sie zahlen neben einer Pauschsteuer von 2 Prozent und Abgaben an die Ausgleichskassen auch die sogenannte Insolvenzgeldumlage, die Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz absichern soll. 2011 betrug der Beitragssatz hierfür 0 Prozent, demnach fiel die Insolvenzgeldumlage in diesem Jahr weg. 2012 ist sie mit voraussichtlich 0,04 Prozent jedoch wieder ein Thema für Arbeitgeber, für die Minijobber selbst wird dies aber wahrscheinlich Auswirkungen haben.

