Arbeitsrecht

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer versicherungspflichtigen und lohnsteuerlichen Sonderstellung bei einem Verdienst von maximal 400 Euro bei unbeschränkten Wochenstunden. Gewusst wie, kann man steuerlich viel Geld einsparen.Damit sich ihr Geld nicht in Luft auflöst: Tipps bei Minijobs © flickr photosteve 101

Nebenberufliche Studentenjobs, Saisonbeschäftigungen und Teilzeitarbeit gehören unter die Kategorie Minijob. Steuern werden dabei durch eine Pauschalbesteuerung oder über die Lohnsteuerkarte abgeführt. Bis 2003 waren 400-Euro-Jobs noch steuerfrei, heute kann der Bürger zwischen diesen Varianten frei wählen.

   


Kategorie: Berufsleben

Sie sind im Winter zu spät am Arbeitsplatz, weil die Bahn wegen Schnee und Eis nicht regelmäßig fuhr. Oder das Auto musste noch von der weißen Decke befreit werden… Einfluss höherer Mächte oder Kündigungsgrund?

Schnee © Flickr / Jean Pichot

Jeder Arbeitnehmer ist laut Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wohl dem, der Gleitzeit hat. Doch auch Angestellte mit flexiblen Arbeitszeiten müssen meist innerhalb eines bestimmten Zeitraums an ihrer Arbeitsstelle eintreffen. Dass man im Regelfall selbst für sein pünktliches Erscheinen verantwortlich ist, liegt auf der Hand. Doch was, wenn es über Nacht so stark geschneit hat, dass es zu starken Beeinträchtigungen des öffentlichen Nahverkehrs oder der Autobahnen und Straßen kommt?