Wer sich für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages oder auch des Mietvertrages entscheidet, benötigt gute Gründe, damit die Kündigung auch rechtswirksam ist und sofort eintritt.
Jeder Vertragsabschluss beinhaltet auch die Möglichkeit für eine Kündigung von beiden Seiten. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Fristen hierzu vertraglich geregelt sein müssen. Meist beschränken sich die Kündigungszeiten auf zwei bis vier Wochen, in Ausnahmefällen ist aber auch eine fristlose Kündigung durch die Vertragsparteien möglich.









