Quereinsteiger sind Personen, die nicht über den „klassischen“ Weg zum Traumberuf gelangen, sondern über einen Seiteneinstieg den Job ausführen.
Quereinsteiger, oder auch Seiteneinsteiger, gehen ihren Weg zum Traumberuf, ohne die dafür vorgesehene Ausbildung zu absolvieren. Der aktuelle Fachkräftemangel führt derzeit in Deutschland immer häufiger dazu, dass Arbeitgeber auf Quereinsteiger zurückgreifen, da direkt ausgebildetes Personal nicht ausreichend zur Verfügung steht. Oftmals wagen Arbeitnehmer aber auch einen Seiteneinstieg, wenn sie in ein komplett neues Berufsfeld wechseln, um auf diesem Weg ihr Hobby zum Beruf zu machen. In manchen Branchen sind Quereinsteiger sogar erwünscht, um Kenntnis- und Wissensgebiete möglichst breit abzudecken. Allerdings ist ein Quereinstieg nicht in alle Berufe möglich, da geschützte Berufsbezeichnungen beachtet und gewahrt werden müssen.
Quereinsteiger: Traumberuf auf Umwegen
Ein beruflicher Neustart oder Richtungswechsel über einen Quereinstieg kann aus verschiedenen Gründen geschehen. Oft sind es persönliche Rahmenbedingungen, die einen Wechsel erforderlich machen. Gesundheitliche Probleme können dabei genauso ein Auslöser sein, wie die geplante Familiengründung, die sich mit dem aktuellen Beruf nicht vereinbaren lässt. Manchmal führt aber auch die Unzufriedenheit mit der momentanen Jobsituation dazu, dass Arbeitnehmer einen Quereinstieg wagen und sich davon ein glücklicheres Berufsleben versprechen. Neben der Selbstmotivation, kommt es aber auch vor, dass Menschen aus der Not heraus, beispielsweise aufgrund einer Kündigung, in ein neues Tätigkeitsfeld wechseln und der Stellenmarkt ihnen keine andere Möglichkeit bietet. Im besten Falle nutzen Quereinsteiger ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und Talente, um ihr Interesse an einem neuen Aufgabenbereich in ein festes Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln. Die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten werden in der Regel über ein Training und Weiterbildungen vermittelt.
Unterstützung und Grenzen für den Quereinstieg
Besonders Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Quereinstieg wagen, werden in Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Voraussetzung ist dafür allerdings in jedem Falle ein Konzept, dass sich für die Sicherung des Lebensunterhalts als tragfähig erweist.
Jedoch ist nicht in jeden Job ein Seiteneinstieg möglich, da für viele Berufe eine fachliche Ausbildung zwingend erforderlich ist, wo auch der Standort der Ausbildungsstätte zählt und wo geschützte Berufsbezeichnungen zu beachten sind. Wer zum Beispiel davon ausgeht, einen erfahrenen Rechtsanwalt in München, Hamburg oder Berlin zu besuchen, kann sich auch sicher sein, einen qualifizierten und spezifisch ausgebildeten Juristen vor sich zu haben. Gleiches gilt selbstverständlich unter anderem für Ärzte, aber beispielsweise auch Fleischer, Krankenschwester oder Uhrmacher sind Berufsbezeichnungen, die nicht unbefugt geführt werden dürfen. Als rechtlich eher unkompliziert stellt sich hingegen ein Quereinstieg in die sogenannten ungeschützten Berufe dar, die besonders im künstlerischen Bereich vorzufinden sind. So kann sich im Grunde jeder z.B. als Musiker, Schauspieler oder Fotodesigner selbstständig machen.
