19. Jan

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer – Der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kategorie Berufsleben

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer werden im § 622 BGB geregelt. Viele halten einen Austritt aus dem Unternehmen für einfach, jedoch steckt die Tücke im Detail. Für beide Seiten gelten bestimmte Pflichten. Manchmal winkt Gekündigten gar eine Abfindung.

Sanduhr ©Flickr bogenfreundDie Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann ein freudiges Ereignis, wenn der Arbeitnehmer eine neue Anstellung gefunden hat und unbeschwert in die Zukunft blicken kann. Jedoch muss sich jede Arbeitskraft an bestimmte Kündigungsfristen halten, damit der Austritt aus dem Unternehmen auch rechtskräftig ist.

Das Arbeitsverhältnis muss vom Arbeitnehmer, aber auch vom Arbeitgeber, immer in schriftlicher Form beendet werden und wird im Arbeitsvertrag geregelt.  Die generelle Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 4 Wochen – entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Kündigungsfristen – Arbeitgeber

Ist ein Arbeitnehmer für einen unbestimmten Zeitraum im Unternehmen angestellt, verlängern sich auch die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Wenn das Arbeisverhältnis…:

  • zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats
    (Quelle:  BGB § 622)

Jedoch werden hier nur die Jahre ab dem 25. Lebensjahr berücksichtigt. Der Europäische Gerichtshof hielt das für Altersdiskriminierung. Nichtsdestotrotz ist dieser Punkt im § 622 BGB weiterhin ein Bestandteil.

Probezeit und andere Sonderfälle

Befindet sich der Arbeitnehmer in einer Probezeit (maximal 6 Monate), kann das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten im Regelfall mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist verkürzt sich außerdem dann, wenn der Arbeitnehmer eine Aushilfstätigkeit, die nicht länger als drei Monate dauert, ausübt und der Arbeitgeber nicht mehr als 20 Angestellte beschäftigt. Dabei werden Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden als halbe Person und bis 30 Wochenstunden als 0,75 Arbeitnehmer gezählt.

Ein schwerbehinderter Angestellter darf vom Arbeitgeber mit einer Frist von 4 Wochen und nur mit Zustimmung vom Integrationsamt gekündigt werden.

Ein Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn ein außerordentlicher Grund vorliegt, wie zum Beispiel:

  • Lohn wird trotz Mahnung nicht gezahlt oder ist seit einem bestimmten Zeitraum fällig
  • Mobbing oder andere Übergriffe

Eine Antwort zu “Kündigungsfristen für Arbeitnehmer – Der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)”

  1. Felix sagt:

    Wer kann mir bei folgender Kündigungs-Klausel helfen? Bei mir steht im Arbeitsvertrag:
    Dieser Vertrag ist von jeder der Parteien mit der gesetzlichen Frist kündbar. Im übrigen gilt jede gesetzliche Verlängerung der Kündingungsfrist für jede der Parteien gleichermaßen.
    Muss ich die gleichen Fristen einhalten, wie der Arbeitgeber? Ich bin 37 Jahre alt und seit 1994 im Unternehmen beschäftigt. Wenn ja, komme ich ja nie aus dem Arbeitsvertrag raus…

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer – Der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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